Soziales & Beratung

In einer herausfordernden Lebensphase benötigen Sie besondere Unterstützung?

Sie haben Partner an Ihrer Seite, die Sie unterstützen können, wenn Sie es zulassen.

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld, wenn Sie über ein geringes Einkommen bzw. eine geringe Rente verfügen.

Ihren Wohngeldantrag können Sie beim Landratsamt Kyffhäuserkreis stellen.

Bei Bezug von Bürgergeld übernimmt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe. Unter bestimmten Voraussetzungen wird Ihnen auch ein Darlehen für Mietkaution gewährt.

Ihren Antrag auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung können Sie bei der Bundesagentur für Arbeit (Jobcenter) stellen.

Sie sind in finanzielle Schieflage geraten und können Ihre Miete nicht mehr bezahlen?

Rufen Sie uns an und besprechen Sie rechtzeitig die weitere Vorgehensweise und Möglichkeiten mit unserer Mietbuchhaltung.

Kontakt: Telefon 03632 7085-33 | mietbuchhaltung@wbg-wippertal.de

Sie benötigen eine Schuldnerberatung? Informieren Sie sich rechtzeitig, um eine Wohnungskündigung zu vermeiden.

Zuverlässige Partner vor Ort im betreuten Wohnen und als Begegnungsstätte – informieren Sie sich über verfügbare Mietwohnungen und Serviceangebote unserer Partner.

Beratungs- und Unterstützungsangebote bis ins hohe Lebensalter – damit Sie lange in Ihrer Wohnung bleiben können.