Winterdienst geht uns alle an!
Schon ohne Schneeflocken wird beim ersten Frost unter Umständen bereits Winterdienst erforderlich – Glätte entsteht auch ohne Schnee!
Sofern keine Firma den Winterdienst übernommen hat, sind die Mieterinnen und Mieter für die Durchführung des Winterdienstes auf dem Grundstück und angrenzenden öffentlichen Flächen verantwortlich.
Und auch wenn eine Firma im Einsatz ist – bei Glätte lieber mal selbst noch ein bisschen Streugut auf glatten Flächen ausbringen kann nicht schaden – ein Eimer mit Streugut steht in jedem Hauseingang.
Ist der Streuguteimer leer – einfach kurz anrufen oder eine E-Mail senden, wir kümmern uns um Nachschub.
Kommen Sie gut durch den Winter!