FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um das Thema Wohnung.

Eine Havarie ist ein plötzliches Ereignis, das sofortiges Handeln erfordert.

Zu solchen Notfällen zählen der Ausfall der gesamten Heizung (nicht nur einzelner Heizkörper), ein geplatztes Heizungsrohr, ein totaler Stromausfall in der Wohnung (sofern die Sicherungen und eigenen Haushaltsgeräte in Ordnung sind), Feuer, Wasserrohrbruch oder Gasgeruch.

In solchen Fällen wählen Sie die Rufnummer 112!

Es ist wichtig, konkrete Vorstellungen zu haben.

Zum Beispiel: Größe (m²) und Anzahl der gewünschten Räume, Wohnlage, Budget u. Ä.

Die Miete sollte ein Drittel des gesamten Haushaltseinkommens nicht überschreiten.

Empfänger von Sozialleistungen müssen vor Vertragsabschluss eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Leistungsträgers vorlegen, dass die Mietzahlung übernommen wird.

Wir benötigen eine Selbstauskunft, eine aktuelle Schufa-Auskunft, Einkommensnachweise der letzten 3 Monate, Renten- oder Bewilligungsbescheid, ggf. die Zustimmung des Jobcenters/Sozialamts und eine Vorvermieterbestätigung.

Mit Ihrer Einwilligung führen wir eine kostenlose Abfrage Ihrer Schufa durch. Dabei erhalten wir eine allgemeine Auskunft, keine detaillierten Einträge.

In unseren Beratungsgesprächen nehmen wir Ihre Wohnwünsche gern auf. Manchmal interessieren sich mehrere Mietinteressenten für dieselbe Wohnung. Alle Interessenten werden registriert. Sobald die Wunschwohnung wieder angeboten werden kann, melden wir uns bei den Interessenten in der Reihenfolge der Registrierung.

Unsere aktuellen Wohnungsangebote stellen nur eine kleine Auswahl unseres Portfolios dar. Sollten Sie nicht das passende Angebot entdecken, rufen Sie uns gerne an.

Ja. Vor Übergabe einer Mietwohnung muss die vereinbarte Kaution auf die dafür vorgesehene Bankverbindung überwiesen sein. Nur bei eingezahlter Kaution wird die Wohnung an Sie übergeben.

Nein.

Ihre Wohnung wird nach der Kündigung gemeinsam besichtigt und abgenommen. Hierzu wird der Zustand der Wohnung bewertet und protokolliert. Ergeben sich hieraus keine Forderungen behalten wir einen angemessenen Betrag in Höhe der zu erwarten Betriebskostenabrechnung ein. Die restliche Kaution wird zeitnah an Sie zurückgezahlt.

Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, die den Anspruch auf eine geförderte Wohnung/Sozialwohnung innerhalb bestimmter Kriterien nachweist. Er dient dazu, bestimmten Haushalten mit geringem Einkommen den Zugang zu gefördertem, oft preisgünstigerem Wohnraum zu ermöglichen.

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes beantragen, in der Regel beim Landratsamt oder der Stadtverwaltung.

In einem gesonderten Antragsverfahren kann durch die zuständige Behörde geprüft werden, ob eine Freistellung von der Bindung möglich ist. Das kommt nur dann in Frage, wenn es keinen anderen Interessenten gibt, der durch einen Wohnberechtigungsschein Anspruch auf eine geförderte Wohnung hat.

Die Wohngeldhöhe ist individuell und hängt von drei Hauptfaktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Bruttokaltmiete und dem Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder, wobei die Mietenstufe des Wohnorts ebenfalls eine Rolle spielt.

Der Wohngeldrechner im Internet gibt eine erste Orientierung: www.bmwsb.bund.de/wohngeldrechner

Die Wohngeldstelle beim Landratsamt bearbeitet Ihren Antrag.

Eine private Haftpflichtversicherung kann im Ernstfall vor finanziellen Herausforderungen durch Reparatur- oder Ersatzkosten bewahren. Zum Beispiel bei Schlüsselverlust, Schäden in der Wohnung durch defekte Waschmaschine oder überlaufende Badewanne, zerkratztes Parkett, beschädigtem Fußbodenbelag oder beschädigten Türen.

Eine Hausratversicherung ist empfehlenswert, um zum Beispiel beschädigte Einrichtungsgegenstände im Fall eines Wasserschadens oder bei Feuer abzusichern.

Schäden am Gebäude sowie an der Wohnung werden durch unsere Gebäudeversicherung reguliert.

Nein. Mit der Wohnungsübergabe erhalten Sie alle Wohnungsschlüssel. Gemäß Ihrem Mietvertrag sind Sie verpflichtet, auch im Fall einer Abwesenheit dafür zu sorgen, dass die Wohnung im Not-/Havariefall betreten werden kann.

Gern können Sie uns mitteilen, wer einen Zweitschlüssel besitzt und dessen Kontaktdaten benennen.

Melden Sie sich sofort bei uns. Wir prüfen, ob das Schloss oder die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden muss, um die Sicherheit Ihrer Wohnung und des gesamten Gebäudes zu gewährleisten.

Erstatten Sie bei einem Diebstahl Anzeige bei der Polizei.

Informieren Sie Ihre private Haftpflicht-/Hausratversicherung, sofern dieses Risiko mit abgesichert ist.

Handeln Sie sofort (!) und rufen Sie bei unserer Mietbuchhaltung an!

Sie erhalten Ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das vergangene Jahr spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums.

Sprechen Sie den Nachbarn freundlich an und bitten ihn um Einhaltung der Hausordnung. Tritt keine Besserung ein, erstellen Sie ein schriftliches Protokoll zu den Störungen mit Datum und Uhrzeit und reichen es bei uns ein.

Beim Grillen auf dem Balkon ist offenes Feuer verboten! Benutzen Sie stattdessen einen Elektrogrill. Achten Sie dabei bitte darauf, dass entstehender Qualm nicht die Nachbarn stört.

Ja. In Ihrem Mietvertrag steht, dass die Haltung von Haustieren vor der Anschaffung genehmigungspflichtig ist.

Bevor Sie in eine Balkon-PV-Anlage investieren, müssen Sie sich von uns eine Zustimmung einholen. Stellen Sie hierzu einen schriftlichen Antrag. Unsere technischen Mitarbeiter werden die Möglichkeiten der Installation nach Ihren Angaben begutachten. Wenn es keine Einwände gibt, schließen wir eine Vereinbarung ab. Alle Kosten in Verbindung mit der Errichtung einer Balkon-PV-Anlage sind durch Sie zu tragen.

Informieren Sie sich zuvor über die örtlichen, technischen und baulichen Begebenheiten und notwendigen Nachweispflichten.

Es gilt die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Prüfen Sie darüber hinaus, ob in Ihrem Mietvertrag ein Kündigungsverzicht vereinbart wurde.

Die Kündigung muss von allen Mietern unterschrieben werden. Für die fristgerechte Zustellung muss das Kündigungsschreiben im Original (nicht per E-Mail oder Fax) eingehen.

Wenn ein Mieter stirbt, endet der Mietvertrag nicht automatisch, sondern er geht auf die verbleibenden Bewohner (z. B. Ehepartner, Familienmitglieder) oder auf die Erben über. Diese können entweder in den Vertrag eintreten oder ihn unter Beachtung der gesetzlichen Frist kündigen.

Bei der Vorabnahme besprechen wir gemeinsam mit dem Mieter, welche Arbeiten vor dem Auszug erledigt werden müssen. Zu diesem Zeitpunkt muss die Wohnung noch nicht geräumt sein.

Hat der „Nachmieter“ Interesse an der Wohnung, muss er sich bei unserer Wohnungsbörse registrieren. Wir als Vermieter entscheiden, welcher Mietinteressent die Wohnung künftig mieten wird. Die Möbel sind grundsätzlich nicht Mietbestandteil.

Grundsätzlich muss die Wohnung bei Auszug vollständig geräumt übergeben werden.

Alte Möbel können Sie je nach Zustand an soziale Einrichtungen spenden, an Privatpersonen verschenken/verkaufen oder zu einem Recyclinghof bringen.

Wenn Sie Ihren Sperrmüll nicht selbst entsorgen können, haben Sie die Möglichkeit, ihn abholen zu lassen. Die Abholung muss rechtzeitig und schriftlich bei Remondis Sondershausen beantragt. Ihnen wird ein Abholtermin mitgeteilt. Dabei ist zu beachten, das Sperrgut erst am Abend vor dem vereinbarten Abholtermin bereitzustellen.

Illegal abgestellter Sperrmüll wird auf Kosten des Verursachers entfernt.

Kartonverpackungen ohne Verschmutzung gehören zerkleinert ins Altpapier (blaue Tonne) oder können auf Wertstoffhöfen (Remondis Sondershausen) entsorgt werden.

  • Thermostat richtig einstellen: Jedes Grad weniger spart etwa 6 % Energie.
  • Räume nach Bedarf unterschiedlich beheizen und Türen geschlossen halten.
  • Heizkörper freihalten: Möbel oder Vorhänge vor der Heizung blockieren die Wärmeabgabe.
  • Stoßlüften statt Dauerkippen: Mehrmals täglich, für wenige Minuten die Fenster ganz öffnen. Das spart Energie und verhindert Schimmel.

Weitere Informationen finden Sie bei unseren Mietervideos.

  • Standby vermeiden: Viele Geräte ziehen Strom, obwohl sie „aus“ sind. Nutzen Sie abschaltbare Steckdosenleisten.
  • Licht bewusst nutzen: LED-Lampen sind effizienter als Halogen oder Glühbirnen. Räume verlassen = Licht aus.
  • Waschmaschine & Trockner: Immer voll beladen, niedrige Temperaturen wählen, Lufttrocknen spart viel Strom.
  • Alte Stromfresser austauschen: Kühlschrank, Gefriertruhe oder Waschmaschine älter als 10 Jahre? Ein neues Modell kann bis zu 50 % weniger Strom verbrauchen.
  • Energieeffizienz beachten: Beim Neukauf auf die Energieklasse achten – A+++ ist Gold wert.
  • Multimedia clever nutzen: Fernseher, Konsolen und Computer gehören zu den größten Stromverbrauchern. Bildschirmhelligkeit reduzieren, Geräte ganz ausschalten.

Das morgendliche Kondenswasser an den Fenstern ist ein häufiges Problem - besonders in der kühlen Jahreszeit. Es entsteht, wenn warme, feuchte Raumluft auf die kalte Fensterscheibe trifft und dort kondensiert.

  1. Luftfeuchtigkeit messen: Ein Hygrometer hilft, die Luftfeuchtigkeit im Raum zu kontrollieren. Ideal sind 40–60 %.
  2. Richtig lüften – aber wie oft? Mehrmals täglich Stoßlüften (5–10 Minuten mit weit geöffneten Fenstern) ist effektiver als dauerhaft gekippte Fenster.
  3. Fensterdichtung prüfen: Informieren Sie uns, sollten Sie eine Undichtigkeit feststellen.
  4. Raumklima optimieren: Möbel nicht direkt an Außenwände stellen, regelmäßig heizen und Luftzirkulation fördern.