Eckdaten

Anzahl Räume 3
Fläche 67 m2
Kaltmiete 395,25 €
Nebenkosten ca. 90,00 €
Heizkosten ca. 104,00 €
Gesamtmiete 589,25 €
Kaution 800,00 €

Ausstattung

  • Bad mit Dusche
  • Bad mit Fenster
  • Balkon/ Loggia
  • Kochen Elektro
  • Küche mit Fenster
Susann Schöpe

Susann Schöpe

Wohnungsbörse & Gewerbe

Christina Köthe

Christina Köthe

Wohnungsbörse & Gewerbe

3-Zimmer-Wohnung mit Balkon

Sondershausen, Max-Reger-Straße 10

Objektbeschreibung

***Zur Anmietung dieser Wohnung ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.*** Diese 3-Zimmer-Wohnung befindet sich im ersten Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses. Der großzügige Wohnbereich mit Zugang zum West-Balkon bildet den Mittelpunkt der Wohnung. Küche und Bad verfügen über Tageslicht und unterstreichen den hellen Gesamteindruck. Ein separater Kellerraum gehört ebenfalls zur Wohnung. Die Umgebung ist besonders familienfreundlich mit Schule und Kita in unmittelbarer Nähe. Einkaufsmöglichkeiten sowie Bus und Bahn sind fußläufig erreichbar. Den Winterdienst übernimmt eine Firma für Sie. Wenn Sie eine PKW-Stellfläche oder eine Garage in der Umgebung brauchen, bitte fragen Sie nach! Eine Haustierhaltung ist abzustimmen.
Informationen
Wohnungsnummer 591/2/9
Wohngebiet Franzberg
Etage 1. OG
Räume 3 Raum
Frei ab sofort
Energieausweis
Art des Energieausweises Energieverbrauchsausweis
Gebäudetyp Mehrfamilienhaus
Baujahr Gebäude 1956
Baujahr Wärmeerzeuger 2009
Energieausweises gültig bis 23.03.2028
Energieverbrauchswert 128.50 kWh/m²a
Energieeffizienzklasse D
Energieträger Erdgas
Energieeffizienzklasse
  a+ a b c d e f g h
Endenergie (kWh/m² *a) < 30 < 50 < 75 < 100 < 130 < 160 < 200 < 250 > 250

Lage

Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Sie dienen lediglich zur ersten Information, erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit und müssen bei weiterem Interesse präzisiert werden. Alle Angaben, Preise, Reservierungen gelten als unverbindliches Angebot solange Ihnen kein ausdrückliches und verbindliches Vertragsangebot überreicht wurde und stellen keine Grundlage für Rechtsansprüche dar

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